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Acerca de

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

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Geltungsbereich

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Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Käufe bei der Eine-Welt-AG Lauffen a.N.

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Vertragsabschluss

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Die Präsentation unserer Waren und der Einräumung der Möglichkeit zur Bestellung stellt unsererseits ein konkretes Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages dar.

Durch Ihre Bestellung nehmen Sie das Angebot an und der Kaufvertrag ist zustande gekommen.

Hierüber erhalten Sie eine Bestellbestätigung per E-Mail an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse.

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Preise

Der Rechnungsbetrag wird ohne Mehrwertsteuer ausgewiesen. Die Eine-Welt-AG ist als Schülerfirma unter den vorgeschriebenen Umsatz- und Gewinngrenzen von Umsatzsteuer befreit.

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Zahlung

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Die Bezahlung erfolgt bei Lieferung mittels

          

- Rechnung

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Zahlungsverzug

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Kommen Sie in Zahlungsverzug, so ist die Eine-Welt-AG Lauffen a.N. berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem von der Deutschen Bundesbank für den Zeitpunkt der Bestellung bekannt gegebenen Basiszinssatz p.a. zu fordern. Falls der Eine-Welt-AG Lauffen a.N. ein höherer Verzugsschaden nachweisbar entstanden ist, ist die Eine-Welt-AG Lauffen a.N. berechtigt, diesen geltend zu machen.

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Zurückbehaltungsrecht

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Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

 

Lieferung

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(1) Die Lieferung erfolgt an die vom Kunden angegebene Lieferanschrift, innerhalb von

          

- Europa


(2) Macht höhere Gewalt die Lieferung oder eine sonstige Leistung dauerhaft unmöglich, ist eine Leistungspflicht von der Eine-Welt-AG Lauffen a.N. ausgeschlossen. Bereits gezahlte Beträge werden von der Eine-Welt-AG Lauffen a.N. unverzüglich erstattet.

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(3) Die Eine-Welt-AG Lauffen a.N. kann außerdem die Leistung verweigern, soweit diese einen Aufwand erfordert, der unter Beachtung des Inhalts des Kaufvertrages und der Gebote von Treu und Glauben in einem groben Missverhältnis zu dem Interesse des Kunden an der Erfüllung des Kaufvertrages steht. Bereits gezahlte Beträge werden von Eine-Welt-AG Lauffen a.N. unverzüglich erstattet.

 

Mängelrechte

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(1) Ein bereits bei der Lieferung mangelhaftes Produkt (Gewährleistungsfall) wird die Eine-Welt-AG Lauffen a.N. nach Wahl des Kunden auf  Kosten von der Eine-Welt-AG Lauffen a.N. durch ein mangelfreies ersetzen (Nacherfüllung). Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass kein Gewährleistungsfall vorliegt, wenn das Produkt bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hatte. Ein Gewährleistungsfall liegt insbesondere in folgenden Fällen nicht vor:

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a)  bei Schäden, die beim Kunden durch Missbrauch oder unsachgemäßen Gebrauch entstanden sind,

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b)  bei Schäden, die dadurch entstanden sind, dass die Produkte beim Kunden schädlichen äußeren Einflüssen ausgesetzt worden sind

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(2) Erfordert die vom Kunden gewünschte Art der Nacherfüllung (Ersatzlieferung) einen Aufwand, der in Anbetracht des Produktpreises unter Beachtung des Vertragsinhaltes und der Gebote von Treu und Glauben in einem groben Missverhältnis zu dem Leistungsinteresse des Kunden steht – wobei insbesondere der Wert des Kaufgegenstandes im mangelfreien Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen sind, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Kunden zurückgegriffen werden kann – beschränkt sich der Anspruch des Kunden auf die jeweils andere Art der Nacherfüllung. Das Recht von der Eine-Welt-AG Lauffen a.N., auch diese andere Art der Nacherfüllung unter der vorgenannten Voraussetzung zu verweigern, bleibt unberührt.

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(3) Sendet der Kunde die Ware ein, um ein Austauschprodukt zu bekommen, richtet sich die Rückgewähr des mangelhaften Produktes nach folgender Maßgabe: Sofern der Kunde die Ware zwischen Lieferung und Rücksendung in mangelfreiem Zustand benutzen konnte, hat dieser den Wert der von ihm gezogenen Nutzungen zu erstatten. Für einen nicht durch den Mangel eingetretene weitere Verschlechterung der Ware sowie für die nicht durch den Mangel eingetretene Unmöglichkeit der Herausgabe der Ware im Zeitraum zwischen Lieferung der Ware und Rücksendung der Ware hat der Kunde Wertersatz zu leisten. Der Kunde hat keinen Wertersatz für die durch den bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware entstandene Verschlechterung der Ware zu leisten. Die Pflicht zum Wertersatz entfällt für die Rücksendung eines mangelhaften Produktes im Gewährleistungsfall ferner,

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a)  wenn sich der zum Rücktritt berechtigende Mangel erst während der Verarbeitung oder Umgestaltung gezeigt hat,

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b)  wenn die Eine-Welt-AG Lauffen a.N. die Verschlechterung zu vertreten hat oder der Schaden auch bei der Eine-Welt-AG Lauffen a.N. eingetreten wäre,

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c)  wenn die Verschlechterung beim Kunden eingetreten ist, obwohl dieser diejenige Sorgfalt beachtet hat, die er in eigenen Angelegenheiten anzuwenden pflegt.

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(4) Die Schadensersatzpflicht des Kunden bei einer vom Kunden zu vertretenden Verletzung der Rücksendungspflicht richtet sich nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen.

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(5) Der Kunde kann nach seiner Wahl vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern, wenn die Ersatzlieferung innerhalb einer angemessenen Frist nicht zu einem vertragsgerechten Zustand des Produktes geführt hat.

 

Anwendbares Recht

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Der zwischen Ihnen und der Eine-Welt-AG Lauffen a.N. abgeschlossene Vertrag unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter ausdrücklichem Ausschluss des UN-Kaufrechts. Unberührt davon bleiben die zwingenden Bestimmungen des Staates, in dem Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.

 

Gerichtsstand

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Sofern Sie entgegen Ihren Angaben bei der Bestellung keinen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben oder nach Vertragsabschluss Ihren Wohnsitz ins Ausland verlegen oder Ihr Wohnsitz zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis das Amtsgericht Heilbronn.

 

Schlussbestimmungen

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(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt, insoweit ein Vertragspartner hierdurch nicht unangemessen benachteiligt wird.

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(2) Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.

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